Sie sind Verbraucher, haben Schulden und können Ihre Schulden nicht mehr begleichen?
In dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit Ihrem Unternehmen sind Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten? Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Schulden in einem dafür vorgesehenen Verfahren zu regeln. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.
Für Verbraucher im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung regelt das Insolvenzrecht wie vorzugehen ist. Die Gläubiger sollen einerseits auf diese Weise ihre Forderungen ausgeglichen bekommen; andererseits wird dem Schuldner eine Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt, wenn er das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchläuft. Auf diese Weise erhält er eine Chance auf ein neues schuldenfreies Leben.
Für insolvente Unternehmen gibt es ebenfalls ähnliche Möglichkeiten. Für juristische Personen ist zwar keine Restschuldbefreiung vorgesehen. Grundsätzlich soll aber die Chance bestehen, das insolvente Unternehmen aufrechtzuerhalten und zu sanieren.
Die Insolvenzordnung sieht verschiedene Insolvenzverfahren vor: Unterschieden werden:
Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) für natürliche Personen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen
Regelinsolvenz für Freiberufler, Selbstständige und juristische Personen
Nachlassinsolvenzverfahren bei Überschuldung des Verstorbenen sowie wenn der Nachlass aus Schulden besteht
Phillipp Schüler
Rechtsanwaltsfachangestellter zertifizierter Schuldner- und Insolvenzberater
Im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat an Ihrer Seite
Kein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzantrag und Insolvenzgrund
Grundsätzlich wird ein Insolvenzverfahren nur auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers eröffnet. Für bestimmte verantwortliche Personen besteht sogar eine Antragspflicht, wie z. B. für den Geschäftsführer einer GmbH.
Für den betroffenen Schuldner stellt häufig das Beantragen des richtigen Insolvenzverfahrens eine Herausforderung dar. Auch ist die Antragstellung kompliziert und umfangreich, weil etliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Ein Rechtsanwalt kann hierbei weiterhelfen.
Ferner muss, unabhängig davon welches Verfahren im Einzelfall einzuleiten ist, ein Insolvenz- bzw. ein Eröffnungsgrund vorliegen. Das Insolvenzrecht zählt hierfür die Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Zahlungsunfähigkeit auf. Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um dessen finanzielle Verbindlichkeiten zu decken.
Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er zum Zeitpunkt der Fälligkeit voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Als zahlungsunfähig gilt der Schuldner, wenn er fällige Rechnungen nicht bezahlen kann.
Wir beraten und unterstützen Sie als Kanzlei im Falle einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei uns erhalten Sie sowohl eine umfassende Schuldner- als auch Insolvenzberatung! Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch!
FAQ
Häufig gestellte Fragen in Schuldner- und Insolvenzberatung
Welche Schuldnerberatung ist die Richtige für mich?
Das kann man pauschal nicht sagen, denn jeder Fall, jeder Mensch ist unterschiedlich. Eine anwaltliche Schuldnerberatung hat den großen Vorteil, dass Ihrerseits keinerlei große Mitwirkung erforderlich ist und die Bearbeitung um ein vielfaches schneller ist. Sie geben uns die Gläubigerunterlagen und wir kümmern uns um den Rest!
Wann ist es sinnvoll, sich zwecks seiner Schulden beraten zu lassen?
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn die monatlichen Ausgaben zu hoch (geworden) sind. Eine solche Situation kann heutzutage schnell entstehen und Sie sind damit nicht alleine. Circa 7 Millionen Menschen in Deutschland sind verschuldet. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind nur zwei von unzähligen Gründen.
Sollten Sie merken, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr abbezahlen können, so fragen Sie nach Rat und Hilfe. Genau deswegen ist das Erstberatungsgespräch bei uns immer kostenfrei.
Welche Möglichkeiten habe ich um schuldenfrei zu werden?
Wie läuft das Erstgespräch ab und was brauche ich dafür?
Sie können sich ganz einfach telefonisch an uns wenden und einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren. Bringen Sie zu diesem Termin alle Unterlagen der Gläubiger mit. Wir sprechen über Ihre persönlichen & wirtschaftlichen Verhältnisse und finden einen gemeinsamen Weg der Schuldenregulierung.
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Herr Adib ist ein unfassbar smarter, empathischer und vor allem intelligenter Mensch. Ich sage bewusst Mensch, da er neben seinem wundervollen Dasein als Anwalt, vor allem mit seiner Menschlichkeit einem Vertrauen und Hoffnung schenkt. Schön dass es solche Menschen/Anwälte gibt. Definitiv weiterzuempfehlen.
R. K.
Der Hr. Adib ist ein sehr kompetenter und sehr professioneller Anwalt. Wurde sehr gut von ihm beraten.
U. E.
RA Adib ist ein sehr kompetenter, professioneller, zuvorkommender und überaus guter Anwalt, der schnell, unkompliziert und einfühlsam mit den Mandanten zusammen arbeitet. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Ich bin mehr als zufrieden und kann RA Adib mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!!!