Außergerichtliche Schuldenregulierung
Die außergerichtliche Schuldenregulierung macht Sinn, wenn die Schuldsumme unter dem Wert der Gerichtskosten für das gerichtliche Insolvenzverfahren liegt. Die genaue Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger und ob Insolvenzmasse vorhanden ist.
Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner gehört, z.B. ein Haus, ein Grundstück oder ein Auto aber auch das pfändbare Einkommen.
Ob Sie ein pfändbares Einkommen haben, prüfen wir gerne bei einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen.
Außerdem kommt die außergerichtliche Schuldenregulierung in Frage, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre bereits einmal die Restschuldbefreiung erhalten haben.
Bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung versuchen wir zusammen mit Ihren Gläubigern eine Einigung zu erzielen, wie Sie Ihre Schulden abbezahlen können.
Wir erstellen mit Ihnen, für Sie einen Ratenzahlungsplan, damit Sie schnellstmöglich und ganz unkompliziert in eine Schuldenfreie Zukunft starten können.
Die außergerichtliche Schuldenregulierung hat für uns höchste Priorität, da dies für Schuldner der einfachste und günstigste Weg ist, um endgültig Schuldenfrei zu werden.
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