Das Regelinsolvenzverfahren
Die Regelinsolvenz steht ausschließlich Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern zur Verfügung.
Die Regelinsolvenz dauert 3 Jahre und hat das Ziel, das Unternehmen zu sanieren, sprich finanziell zu retten, oder auch hier die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?
Zuerst ermitteln wir für Sie, möglichweise vergessene Gläubiger mithilfe der öffentlich zugängigen Wirtschaftsauskunftsteien.
Anschließend setzen wir uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung, um einen genauen Überblick über die Verschuldung zu erhalten.
Haben wir einen genauen Überblick über die Schuldverhältnisse, kann auch schon der Insolvenzantrag erstellt und beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.
Beim anschließenden Eröffnungsverfahren prüft das Gericht, ob die Insolvenzvoraussetzungen gegeben sind. Sollten alle Voraussetzungen gegeben sein, wird das entsprechende Insolvenzverfahren eröffnet.
Ab dem Beginn der Regelinsolvenz gilt der Pfändungs- und Vollstreckungsschutz, das heißt Gläubiger (oder ein Gerichtsvollzieher) dürfen nicht mehr pfänden.
Zu guter Letzt kommt der wichtigste Teil des Insolvenzverfahrens, die Wohlverhaltensphase. Hier kommt es darauf an, keine neuen Schulden anzuhäufen und mit dem vorhandenen Vermögen die bereits bestehenden Schulden bestmöglich zu tilgen.
Gerne erstellen wir für Sie einen Regelinsolvenz Antrag und ebnen Ihnen und Ihrem Unternehmen somit den Weg in eine neue, schuldenfreie Zukunft.
Nach Einreichung des Insolvenzantrages steht Ihnen über die Jahre der Wohlverhaltensphase jederzeit ein erfahrener Insolvenzverwalter zur Seite.
In einem kostenlosen Erstgespräch reden wir über Ihre Situation und versuchen die beste Lösung für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.
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