Schneller schuldenfrei
Sie sind Verbraucher, haben Schulden und können Ihre Schulden nicht mehr begleichen?
In dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit Ihrem Unternehmen sind Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten?
Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Schulden in einem dafür vorgesehenen Verfahren zu regeln. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.
Für Verbraucher im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung regelt das Insolvenzrecht wie vorzugehen ist. Die Gläubiger sollen einerseits auf diese Weise ihre Forderungen ausgeglichen bekommen; andererseits wird dem Schuldner eine Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt, wenn er das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchläuft. Auf diese Weise erhält er eine Chance auf ein neues schuldenfreies Leben.
Für insolvente Unternehmen gibt es ebenfalls ähnliche Möglichkeiten. Für juristische Personen ist zwar keine Restschuldbefreiung vorgesehen. Grundsätzlich soll aber die Chance bestehen, das insolvente Unternehmen aufrechtzuerhalten und zu sanieren.
Die Insolvenzordnung sieht verschiedene Insolvenzverfahren vor: Unterschieden werden:

