Rechtsanwalt Amir Adib

Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg

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Wir haben uns auf folgende Fachgebiete spezialisiert und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Verkehrsrechtsanwalt
  • Erfolgreiche Bearbeitung von
    mehr als 1000 Verkehrsunfällen
    bei einem der größten KFZ-Direktversicherern
  • Professionell gegen den Bußgeldbescheid vorgehen –
    Kompetente Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe
  • Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung
Strafrechtsanwalt
  • Schnell und erfolgreich an Ihrer Seite
  • Kompetente Beratung durch Spezialisierung
  • Schnelle Terminvergabe – 24h-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung
Ausländerrechtsanwalt
  • Schnell und erfolgreich an Ihrer Seite
  • Kompetente Beratung durch Spezialisierung
  • Schnelle Terminvergabe
Rechtsanwalt Amir Adib

Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg

Verkehrsrechtsanwalt

Nahezu jeder Bürger ist tagtäglich Teil des Straßenverkehrs oder wird irgendwie damit konfrontiert. Jedem von uns kann es passieren, dass er gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Die Folgen können enorm sein. Von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bis hin zum Fahrverbot sowie Führerscheinentzug ist alles möglich. Umso höher sind die Strafen, wenn Sie sich eines schwerwiegenderen Vorgehens schuldig gemacht haben, beispielsweise eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht oder einer Trunkenheitsfahrt.
Wir haben uns auf das Verkehrsrecht spezialisiert und unterstützen Sie anwaltlich bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls sowie bei der Abwehr der gegen Sie erhobenen Vorwürfe.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht

Ist ein Anwalt zur Regulierung eines Verkehrsunfalls notwendig?

Ja. Am besten gleich von Anfang an. Wenn bestimmte Entscheidungen nicht, zu spät oder falsch getroffen werden, kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Als Anspruchsteller tragen Sie die Beweislast; Lassen Sie daher den Unfall polizeilich aufnehmen und machen Sie Fotos. Gibt es Zeugen vom Unfall, sollten Sie sich ebenfalls die Kontaktdaten der Zeugen notieren

Soll ich selbst direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen?

Nein, niemals sollten Sie als Geschädigter selbst direkt Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufnehmen. Die meisten Versicherungen handeln gewinnorientiert. Deren Mitarbeiter werden mit dem Ziel geschult Ihre Ansprüche so sparsam wie möglich zu regulieren. Lassen Sie sich daher besser anwaltlich vertreten.

Die gegnerische Versicherung bietet mir an den Schaden durch eigenen Sachverständigen schätzen zu lassen – Kann ich mich darauf einlassen?

Nein. Im Schadenfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, freien und durch Sie ausgewählten Sachverständigen.

Strafrechtsanwalt

Für den Beschuldigten sowie seine Angehörigen stellt ein Strafverfahren eine besonders belastende Situation dar. Bei den meisten Menschen löst der Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Stress und Verunsicherung aus.
In einer solchen Situation ist es ratsam sich möglichst zeitnah kompetent anwaltlich beraten zu lassen um unnötige Fehler zu vermeiden.
Keinesfalls sollten Sie ohne eine Rücksprache mit einem Anwalt zur Sache aussagen. Wir haben uns auf das Strafrecht spezialisiert und verteidigen Sie anwaltlich.
Wir werden umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte anfordern und Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten erläutern und welche Verteidigungsstrategie für Sie die Beste ist.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen im Strafrecht

In der erhaltenen Vorladung werde ich als “Beschuldigter“ bezeichnet. Was heißt das?

In der Regel bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren förmlich eingeleitet worden ist.

Muss ich beim Vernehmungstermin erscheinen?

Sie müssen nicht zu dieser erscheinen, wenn es sich hierbei um eine polizeiliche Vernehmung handelt. Es ist auch nicht möglich Sie zwangsweise vorzuführen.
Wenn Sie zur Vernehmung beim Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter erscheinen sollen, ist es dagegen anders. Ein Nichterscheinen kann hier zur Folge haben, dass Sie u. U. zwangsweise vorgeführt werden.

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung? Was kostet überhaupt eine Strafverteidigung?

Bei Strafverteidigungen ist Prozesskostenhilfe nicht vorgesehen. Die Kosten einer Strafverteidigung wird von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen, es sei denn Sie haben dies vertraglich vereinbart. In bestimmten Fällen wird dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden. Aufgrund der geringeren Gebühren für den Pflichtverteidiger übernehmen nicht alle Anwälte Pflichtverteidigungen. Sprechen Sie mit uns. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch ein Mandat als Pflichtverteidiger. Die Abrechnung erfolgt bei uns anhand zweier im Vorfeld vereinbarter Pauschalen (Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren).

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der Kosten.

Ausländerrechtsanwalt

Wir sind bundesweit im Ausländerrecht tätig und haben uns auf die Beratung sowie Vertretung von Mandaten in allen Bereichen des Flüchtlings-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts spezialisiert.
Wir kennen Ihre Sorgen genau und wissen, dass ausländerrechtliche Probleme unter Umständen schnell den Kern der eigenen Existenz berühren können. Nehmen Sie deshalb schnellstmöglich professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch, wobei es sich wegen der Schwierigkeit der vielfältigen Rechtsfragen empfiehlt, einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt “Ausländerrecht“ zu beauftragen.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen im Ausländerrecht

Welche Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland?

Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Wann kann ich statt der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Qualifizierte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium
Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Gleiches gilt, wenn Sie einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss haben und seit zwei Jahren ununterbrochen eine dem Abschluss angemessene Beschäftigung ausüben, oder wenn Sie seit drei Jahren als Fachkraft eine Beschäftigung ausüben, die eine qualifizierte Berufsausübung voraussetzt und Ihren Lebensunterhalt sichert (§ 18a AufenthG).
Wenn Sie mit einer Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG) eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie eine der Berufsausbildung entsprechende Beschäftigung aufnehmen wollen und dafür einen Arbeitsvertrag nachweisen.
Unter 21 Jahre alt
Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, seit mindestens vier Jahren in Deutschland ununterbrochen geduldet sind und mindestens vier Jahre in Deutschland die Schule besucht oder erfolgreich abgeschlossen haben, soll Ihnen bei Vorliegen einer positiven Integrationsprognose eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Falschangaben oder Täuschungshandlungen verhindert
Weitere Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, dass Ihre Abschiebung nicht aufgrund eigener Falschangaben oder Täuschungshandlungen verhindert wird (§ 25a AufenthG). Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dieser Regelung erhalten, können auch Ihre Eltern und minderjährigen Geschwister ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn ihre Abschiebung nicht aufgrund von Täuschungshandlungen verhindert wird und der Lebensunterhalt der Familie vollständig gesichert ist.
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland ununterbrochen geduldet oder gestattet aufhältig sind , kann Ihnen unabhängig vom Alter eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine ggf. zwischenzeitlich erteilte Aufenthaltserlaubnis ist dabei unschädlich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben. Das bedeutet z. B. ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts sowie hinreichende mündliche Deutschkenntnisse. Vorsätzliche Falschangaben über die Identität oder Staatsangehörigkeit sind jedoch ein Ausschlussgrund. Für Familien mit Kindern in häuslicher Gemeinschaft genügt bereits ein sechsjähriger Voraufenthalt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dieser Regelung erhalten, sollen auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder ein Aufenthaltsrecht erhalten (§ 25b AufenthG).

Steht die Residenzpflicht einer Arbeitsaufnahme entgegen?

Die sogenannte Wohnsitzauflage bedeutet, dass Personen, die Sozialleistungen beziehen, ihren Wohnsitz nicht frei wählen dürfen. Grundsätzlich haben Geflüchtete die ersten drei Jahre ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Pflicht, den gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in dem Land zu nehmen, in das sie zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Die Wohnsitzverpflichtung kann aufgehoben werden, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufgenommen wird. (§ 12a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AufenthG)

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Herr Adib ist ein unfassbar smarter, empathischer und vor allem intelligenter Mensch. Ich sage bewusst Mensch, da er neben seinem wundervollen Dasein als Anwalt, vor allem mit seiner Menschlichkeit einem Vertrauen und Hoffnung schenkt. Schön dass es solche Menschen/Anwälte gibt. Definitiv weiterzuempfehlen.
R. K.
Der Hr. Adib ist ein sehr kompetenter und sehr professioneller Anwalt.
Wurde sehr gut von ihm beraten.
U. E.
RA Adib ist ein sehr kompetenter, professioneller, zuvorkommender und überaus guter Anwalt, der schnell, unkompliziert und einfühlsam mit den Mandanten zusammen arbeitet.
Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt.
Ich bin mehr als zufrieden und kann RA Adib mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!!!
R. Y.
R. Y.
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