Rechtsanwalt Amir Adib

Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg

Kontakt

Wir haben uns auf folgende Fachgebiete spezialisiert und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Strafrecht

  • Schnell und erfolgreich an Ihrer Seite
  • Kompetente Beratung durch Spezialisierung
  • Schnelle Terminvergabe – 24h-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung

Arbeitsrecht

  • Durchsetzung und Überprüfung bei Anspruch auf Mindestlohn (MiloG)
  • Kündigung von Arbeitsverträgen und Kündigungsschutzklagen
  • Aushandeln von Abfindungen oder Ausgleichszahlungen
  • Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Pflegegesetz
  • Scheinselbstständigkeit
  • Abmahnung

Insolvenzrecht

  • Schnell und erfolgreich an Ihrer Seite
  • Kompetente Beratung durch Spezialisierung
  • Schnelle Terminvergabe

Verkehrsrecht

  • Erfolgreiche Bearbeitung von
    mehr als 1000 Verkehrsunfällen
    bei einem der größten KFZ-Direktversicherern
  • Professionell gegen den Bußgeldbescheid vorgehen –
    Kompetente Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe
  • Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung
Rechtsanwalt Amir Adib

Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg

Strafrechtsanwalt

Für den Beschuldigten sowie seine Angehörigen stellt ein Strafverfahren eine besonders belastende Situation dar. Bei den meisten Menschen löst der Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Stress und Verunsicherung aus.
In einer solchen Situation ist es ratsam sich möglichst zeitnah kompetent anwaltlich beraten zu lassen um unnötige Fehler zu vermeiden.
Keinesfalls sollten Sie ohne eine Rücksprache mit einem Anwalt zur Sache aussagen. Wir haben uns auf das Strafrecht spezialisiert und verteidigen Sie anwaltlich.
Wir werden umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte anfordern und Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten erläutern und welche Verteidigungsstrategie für Sie die Beste ist.
ERFAHREN SIE MEHR
FAQ

Häufig gestellte Fragen im Strafrecht

In der erhaltenen Vorladung werde ich als “Beschuldigter“ bezeichnet. Was heißt das?

In der Regel bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren förmlich eingeleitet worden ist.

Muss ich beim Vernehmungstermin erscheinen?

Sie müssen nicht zu dieser erscheinen, wenn es sich hierbei um eine polizeiliche Vernehmung handelt. Es ist auch nicht möglich Sie zwangsweise vorzuführen.
Wenn Sie zur Vernehmung beim Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter erscheinen sollen, ist es dagegen anders. Ein Nichterscheinen kann hier zur Folge haben, dass Sie u. U. zwangsweise vorgeführt werden.

Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung? Was kostet überhaupt eine Strafverteidigung?

Bei Strafverteidigungen ist Prozesskostenhilfe nicht vorgesehen. Die Kosten einer Strafverteidigung wird von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen, es sei denn Sie haben dies vertraglich vereinbart. In bestimmten Fällen wird dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden. Aufgrund der geringeren Gebühren für den Pflichtverteidiger übernehmen nicht alle Anwälte Pflichtverteidigungen. Sprechen Sie mit uns. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch ein Mandat als Pflichtverteidiger. Die Abrechnung erfolgt bei uns anhand zweier im Vorfeld vereinbarter Pauschalen (Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren).

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der Kosten.

Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte, GmbH-Geschäftsführer und Arbeitgeber,
kompetent, umfassend, lösungsorientiert und erfolgreich bei allen arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzungen, außergerichtlich und gerichtlich.

Unser Ziel ist es, durch Verhandlungsgeschick und ergebnisorientierte Prozesstaktik, eine schnelle,
praxisnahe und kostengünstige Lösung für unsere Mandanten zu finden.

ERFAHREN SIE MEHR
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – Was kann ich tun?

Wehren Sie sich gegen Ihre Kündigung. Reichen Sie Klage ein.

Sicherlich ist das für Sie erst einmal ein schwerer Schlag. Dennoch sollten Sie sich gerade nicht zurückziehen, sondern aktiv werden. Sie sollten sich möglichst zeitnah bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um ansonsten ggf. drohende Nachteile zu vermeiden (wie z. B. die Verhängung einer Sperrzeit).

Ferner sollten Sie, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten stets die 3-Wochenfrist im Auge behalten. D. h. Sie müssen innerhalb dieser 3 Wochen, beginnend ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht eingereicht haben.

Gerne prüfen wir für Sie die Kündigung und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf das erste Gespräch!

Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten – Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und der Meinung sind, dass sie rechtswidrig ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Sie sollten die Abmahnung nicht anerkennen.
  • Nach Erhalt der Abmahnung sollten Sie zeitnah den Sachverhalt festhalten. Dies dient insbesondere der Sicherung der Beweismittel. Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen, die als Zeugen in Frage kommen. Ferner sollten Sie die E-Mails und Unterlagen, die mit dem Geschehen im Zusammenhang stehen, aufbewahren.
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten sich gegen die Abmahnung zu wehren:
  • Widerspruch bzw. Gegendarstellung
  • Einschaltung des Betriebsrats
  • Klage auf Rücknahme der Abmahnung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Schuldner- und Insolvenzberatung

Für Verbraucher im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung regelt das Insolvenzrecht wie vorzugehen ist. Die Gläubiger sollen einerseits auf diese Weise ihre Forderungen ausgeglichen bekommen; andererseits wird dem Schuldner eine Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt, wenn er das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchläuft. Auf diese Weise erhält er eine Chance auf ein neues schuldenfreies Leben.
Für insolvente Unternehmen gibt es ebenfalls ähnliche Möglichkeiten. Für juristische Personen ist zwar keine Restschuldbefreiung vorgesehen. Grundsätzlich soll aber die Chance bestehen, das insolvente Unternehmen aufrechtzuerhalten und zu sanieren.
ERFAHREN SIE MEHR
FAQ

Häufig gestellte Fragen in Schuldner- und Insolvenzberatung

Welche Schuldnerberatung ist die Richtige für mich?

Das kann man pauschal nicht sagen, denn jeder Fall, jeder Mensch ist unterschiedlich. Eine anwaltliche Schuldnerberatung hat den großen Vorteil, dass Ihrerseits keinerlei große Mitwirkung erforderlich ist und die Bearbeitung um ein vielfaches schneller ist. Sie geben uns die Gläubigerunterlagen und wir kümmern uns um den Rest!

Wann ist es sinnvoll, sich zwecks seiner Schulden beraten zu lassen?

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn die monatlichen Ausgaben zu hoch (geworden) sind.
Eine solche Situation kann heutzutage schnell entstehen und Sie sind damit nicht alleine. Circa 7 Millionen Menschen in Deutschland sind verschuldet. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind nur zwei von unzähligen Gründen.
Sollten Sie merken, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr abbezahlen können, so fragen Sie nach Rat und Hilfe. Genau deswegen ist das Erstberatungsgespräch bei uns immer kostenfrei.

Welche Möglichkeiten habe ich um schuldenfrei zu werden?

Wie läuft das Erstgespräch ab und was brauche ich dafür?

Sie können sich ganz einfach telefonisch an uns wenden und einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren. Bringen Sie zu diesem Termin alle Unterlagen der Gläubiger mit. Wir sprechen über Ihre persönlichen & wirtschaftlichen Verhältnisse und finden einen gemeinsamen Weg der Schuldenregulierun

Verkehrsrechtsanwalt

Nahezu jeder Bürger ist tagtäglich Teil des Straßenverkehrs oder wird irgendwie damit konfrontiert. Jedem von uns kann es passieren, dass er gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Die Folgen können enorm sein. Von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bis hin zum Fahrverbot sowie Führerscheinentzug ist alles möglich. Umso höher sind die Strafen, wenn Sie sich eines schwerwiegenderen Vorgehens schuldig gemacht haben, beispielsweise eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht oder einer Trunkenheitsfahrt.
Wir haben uns auf das Verkehrsrecht spezialisiert und unterstützen Sie anwaltlich bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls sowie bei der Abwehr der gegen Sie erhobenen Vorwürfe.
ERFAHREN SIE MEHR
FAQ

Häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht

Ist ein Anwalt zur Regulierung eines Verkehrsunfalls notwendig?

Ja. Am besten gleich von Anfang an. Wenn bestimmte Entscheidungen nicht, zu spät oder falsch getroffen werden, kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Als Anspruchsteller tragen Sie die Beweislast; Lassen Sie daher den Unfall polizeilich aufnehmen und machen Sie Fotos. Gibt es Zeugen vom Unfall, sollten Sie sich ebenfalls die Kontaktdaten der Zeugen notieren

Soll ich selbst direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen?

Nein, niemals sollten Sie als Geschädigter selbst direkt Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufnehmen. Die meisten Versicherungen handeln gewinnorientiert. Deren Mitarbeiter werden mit dem Ziel geschult Ihre Ansprüche so sparsam wie möglich zu regulieren. Lassen Sie sich daher besser anwaltlich vertreten.

Die gegnerische Versicherung bietet mir an den Schaden durch eigenen Sachverständigen schätzen zu lassen – Kann ich mich darauf einlassen?

Nein. Im Schadenfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, freien und durch Sie ausgewählten Sachverständigen.

Kontaktieren Sie uns

Jetzt eine kostenfreie und vertrauliche Ersteinschätzung erhalten
Kontakt
Herr Adib ist ein unfassbar smarter, empathischer und vor allem intelligenter Mensch. Ich sage bewusst Mensch, da er neben seinem wundervollen Dasein als Anwalt, vor allem mit seiner Menschlichkeit einem Vertrauen und Hoffnung schenkt. Schön dass es solche Menschen/Anwälte gibt. Definitiv weiterzuempfehlen.
R. K.
Der Hr. Adib ist ein sehr kompetenter und sehr professioneller Anwalt.
Wurde sehr gut von ihm beraten.
U. E.
RA Adib ist ein sehr kompetenter, professioneller, zuvorkommender und überaus guter Anwalt, der schnell, unkompliziert und einfühlsam mit den Mandanten zusammen arbeitet.
Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt.
Ich bin mehr als zufrieden und kann RA Adib mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!!!
R. Y.
R. Y.
JETZT ANRUFEN