Wir haben uns auf folgende Fachgebiete spezialisiert und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Rechtsanwalt Amir Adib
Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg
Verkehrsrechtsanwalt
Nahezu jeder Bürger ist tagtäglich Teil des Straßenverkehrs oder wird irgendwie damit konfrontiert. Jedem von uns kann es passieren, dass er gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Die Folgen können enorm sein. Von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bis hin zum Fahrverbot sowie Führerscheinentzug ist alles möglich. Umso höher sind die Strafen, wenn Sie sich eines schwerwiegenderen Vorgehens schuldig gemacht haben, beispielsweise eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht oder einer Trunkenheitsfahrt.
Wir haben uns auf das Verkehrsrecht spezialisiert und unterstützen Sie anwaltlich bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls sowie bei der Abwehr der gegen Sie erhobenen Vorwürfe.
FAQ
Häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht
Ist ein Anwalt zur Regulierung eines Verkehrsunfalls notwendig?
Ja. Am besten gleich von Anfang an. Wenn bestimmte Entscheidungen nicht, zu spät oder falsch getroffen werden, kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Als Anspruchsteller tragen Sie die Beweislast; Lassen Sie daher den Unfall polizeilich aufnehmen und machen Sie Fotos. Gibt es Zeugen vom Unfall, sollten Sie sich ebenfalls die Kontaktdaten der Zeugen notieren
Soll ich selbst direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen?
Nein, niemals sollten Sie als Geschädigter selbst direkt Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufnehmen. Die meisten Versicherungen handeln gewinnorientiert. Deren Mitarbeiter werden mit dem Ziel geschult Ihre Ansprüche so sparsam wie möglich zu regulieren. Lassen Sie sich daher besser anwaltlich vertreten.
Die gegnerische Versicherung bietet mir an den Schaden durch eigenen Sachverständigen schätzen zu lassen – Kann ich mich darauf einlassen?
Nein. Im Schadenfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, freien und durch Sie ausgewählten Sachverständigen.
Strafrechtsanwalt
Für den Beschuldigten sowie seine Angehörigen stellt ein Strafverfahren eine besonders belastende Situation dar. Bei den meisten Menschen löst der Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Stress und Verunsicherung aus.
In einer solchen Situation ist es ratsam sich möglichst zeitnah kompetent anwaltlich beraten zu lassen um unnötige Fehler zu vermeiden.
Keinesfalls sollten Sie ohne eine Rücksprache mit einem Anwalt zur Sache aussagen. Wir haben uns auf das Strafrecht spezialisiert und verteidigen Sie anwaltlich.
Wir werden umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte anfordern und Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten erläutern und welche Verteidigungsstrategie für Sie die Beste ist.
FAQ
Häufig gestellte Fragen im Strafrecht
In der erhaltenen Vorladung werde ich als “Beschuldigter“ bezeichnet. Was heißt das?
In der Regel bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren förmlich eingeleitet worden ist.
Muss ich beim Vernehmungstermin erscheinen?
Sie müssen nicht zu dieser erscheinen, wenn es sich hierbei um eine polizeiliche Vernehmung handelt. Es ist auch nicht möglich Sie zwangsweise vorzuführen.
Wenn Sie zur Vernehmung beim Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter erscheinen sollen, ist es dagegen anders. Ein Nichterscheinen kann hier zur Folge haben, dass Sie u. U. zwangsweise vorgeführt werden.
Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung? Was kostet überhaupt eine Strafverteidigung?
Bei Strafverteidigungen ist Prozesskostenhilfe nicht vorgesehen. Die Kosten einer Strafverteidigung wird von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen, es sei denn Sie haben dies vertraglich vereinbart. In bestimmten Fällen wird dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden. Aufgrund der geringeren Gebühren für den Pflichtverteidiger übernehmen nicht alle Anwälte Pflichtverteidigungen. Sprechen Sie mit uns. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch ein Mandat als Pflichtverteidiger. Die Abrechnung erfolgt bei uns anhand zweier im Vorfeld vereinbarter Pauschalen (Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren).
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der Kosten.