Das Privatinsolvenz Verfahren
Das Ziel des 3 Jahre andauernden Insolvenzverfahrens ist die sogenannte Restschuldbefreiung. Nach dieser sind Sie schuldenfrei und können einen finanziellen Neubeginn wagen.
Doch wie funktioniert eine Privatinsolvenz?
Als erstes versuchen wir, uns mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dafür beachten wir selbstverständlich Ihre privaten und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Sollte diese Art der außergerichtlichen Einigung scheitern, kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.
Wird der Insolvenzantrag vom zuständigen Gericht stattgegeben, erfolgt die Verwertung des vorhandenen Vermögens und der vorhandenen Wertgegenstände.
Positiv am Insolvenzverfahren ist, dass Sie Pfändungsschutz genießen, das heißt in der Zeit sind Sie von Pfändungen durch die Gläubiger geschützt. Besser noch, die Gläubiger dürfen Sie nicht einmal anschreiben.
Zu guter Letzt kommt der wichtigste Teil des Insolvenzverfahrens, die Wohlverhaltensphase.
In dieser Phase müssen Sie sich bemühen, Ihr pfändbares Einkommen an die Gläubiger abzutreten, außerdem müssen Sie sich bemühen, eine Arbeit zu finden, wenn sie keiner Beschäftigung nachgehen.
Zudem sollten Sie keine weiteren Schulden anhäufen, da Ihnen die Restschuldbefreiung sonst versagt werden kann.
Gerne erstellen wir für Sie einen Insolvenzantrag und ebnen Ihnen somit Ihren Weg in eine neue, schuldenfreie Zukunft.
Nach Einreichung des Insolvenzantrages steht Ihnen über die Jahre der Wohlverhaltensphase jederzeit ein erfahrener Insolvenzverwalter zur Seite.
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